Kontrast

Nutzungsbedingungen

für myviertel.at


Myviertel.at ist ein Service der Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH, Hafenstraße 47-51, 4020 Linz FN 89326m („Biz-up“) und des Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel, Marktgemeindeamt St. Martin i. M., Markt 2, 4113 St. Martin i. M. („Gemeindeverband“), der bis 31.12.2025 gemeinsam betrieben wird und ab 01.01.2026 vom Gemeindeverband allein betrieben werden soll. Dabei handelt es sich um eine Standort- und Jobdatenbank für die Vermittlung von Liegenschaften und Arbeitsplätzen bzw. -kräften in den Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverbands Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel. In diesen Nutzungsbedingungen werden alle Leistungen im Zusammenhang mit der Platform-as-a-Service-Vereinbarung für den Anbieter beschrieben. In weiterer Folge werden zur besseren Lesbarkeit Biz-up und Gemeindeverband gemeinsam als „Wirtschaftspark“ bezeichnet. Ab 01.01.2026 ist unter „Wirtschaftspark“ der Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel gemeint. Der Anbieter stimmt insofern bereits jetzt einem Wechsel des Vertragspartners insofern zu, als ab 01.01.2026 sein alleiniger Vertragspartner der Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel sein wird.

§ 1 Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen und Vereinbarung

(1) Diese Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für alle Leistungen, die Wirtschaftspark für den Anbieter im Rahmen der Vereinbarung über die Nutzung der Myviertel-Plattform (in der Folge „Vereinbarung“), erbringt. Myviertel ist eine Präsentationsplattform für Wohnzwecke genutzte Liegenschaften und Arbeitsplätze, die Unternehmer, Liegenschaftseigentümer und öffentliche Auftraggeber (in der Folge „Anbieter“) mit potentiellen Interessenten verbindet und in diesem Rahmen Dienstleistungen erbringt.
Diese Anbieter haben die Möglichkeit, die Plattform Myviertel zu nutzen, um mit Interessenten zu interagieren, im Gebiet des Gemeindeverbands Oberes Mühlviertel liegende, für Wohnzwecke zu nutzende Liegenschaften anzubieten bzw. zu verkaufen, Arbeitnehmer für in eben diesem Gebiet liegende Unternehmen bzw. deren Niederlassungen anzuwerben und zu gewinnen oder Informationen zu teilen. Wirtschaftspark stellt in diesem Rahmen seinen Anbietern die Plattform Myviertel im Rahmen einer Platform-as-a-Service-Vereinbarung zur Verfügung.

(2) Von den Nutzungsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Anbieters sind unwirksam, auch wenn diese für sich (exklusive) Geltung beanspruchen.

(3) Wirtschaftspark ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen jederzeit nach Ermessen abzuändern; derartige Änderungen der Nutzungsbedingungen werden für den Anbieter und Anwender erst dann anwendbar, wenn er den Änderungen schriftlich (auch per Mail) oder im Falle der Zahlung eines weiteren Beitrags von einem (weiteren) Service konkludent zugestimmt hat. Das Service, das vor Zustimmung zu den Änderungen der Nutzungsbedingungen bestellt oder bezogen wurde, wird durch die vom Anbieter bzw Anwender zuletzt akzeptierte Fassung der Nutzungsbedingungen erbracht.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(2) In den Nutzungsbedingungen bzw der Vereinbarung werden nachstehenden Begriffen folgende Bedeutung zugeordnet:
Nutzungsbedingungen bezeichnen diese Nutzungsbedingungen, welche vom Anbieter bzw. Anwender im Rahmen der Vereinbarung bzw. vor der ersten Nutzung durch entsprechende Erklärung akzeptiert werden.
Inhalt sind vom Anbieter bzw. Anwender im Rahmen des Service verwendeten und zur Verfügung gestellten Informationen und Daten aller Art, insb. Informationen, Dokumente und Unterlagen zu regionalen Immobilien und Arbeitsplätzen, Datenbanken, Texte, Grafiken, Logos, Fotografie- und sonstige Bilder, soweit diese nicht von Wirtschaftspark stammen.
Anbieter bezeichnet denjenigen, der Myviertel nutzen will und das diesbezügliche Service von Wirtschaftspark auf Basis seiner Vereinbarung mit Wirtschaftspark in Anspruch nimmt.
Anwender bezeichnet jeden, der das Service von Wirtschaftspark im Namen des Anbieters in Anspruch nimmt; dies in der Regel auf Basis der Vereinbarung zwischen Wirtschaftspark und dem Anbieter, etwa Mitarbeiter oder Kooperationspartner des Anbieters.
Account bezeichnet den von Wirtschaftspark dem Anbieter zur Verfügung gestellten Zugang zur Plattform Myviertel. In diesem Account kann der Anbieter seine Daten pflegen, Liegenschaften, Jobs und Informationen hochladen oder zusätzliche Services von Wirtschaftspark in Anspruch nehmen.
Service bezeichnet ein virtuelles Datenservice, nämlich die PaaS-Lösung Myviertel, gemäß dieser Vereinbarung.
Vereinbarung bezeichnet die Summe der Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und Wirtschaftspark, zu deren Bedingungen Wirtschaftspark das Service erbringt und der Anbieter bzw der von ihm im Rahmen der Vereinbarung berechtigte Anwender das Service bezieht, wobei die Nutzungsbedingungen integrierender Bestandteil der Vereinbarung sind.
Zugangsdaten bezeichnet die Summe aller Kennungen und Passwörter, die der Anbieter bzw der Anwender von Wirtschaftspark zur Verfügung gestellt erhält (und dann unter Umständen vom Anbieter bzw Nutzer geändert werden), um Zugriff auf das Service zu erhalten.
Nutzer sind Dritte, die die Plattform Myviertel besuchen und sich für die vom Anbieter angebotenen Liegenschaften, Arbeitsplätze und sonstigen Informationen interessieren.

§ 3 Registrierung und Zugangsdaten

(1) Der Anbieter kann sich unter https://myviertel.at/login oder einer anderen von Wirtschaftspark genannten Adresse für Myviertel registrieren und so einen Anbieter-Account erhalten, der ihm die Nutzung von Myviertel ermöglicht. Dadurch kommt ein Vertrag über die Nutzung der Myviertel-Services für die in § 1 genannten Zwecke zustande.  
(2) Die vom Anbieter registrierten Zugangsdaten dürfen ausschließlich im Rahmen und im Umfang der Vereinbarung genutzt werden, wobei der Anbieter nur im Rahmen dessen zur Weitergabe von Zugangsdaten an Anwender und das ausschließlich im Rahmen seiner Unternehmenseinheit (nicht an - wie auch immer - verbundene Unternehmen) auf seine Gefahr und Verantwortung berechtigt ist.
Die Zugangsdaten können und müssen jedenfalls, sofern dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint, vom Anbieter bzw Anwender geändert werden. Wirtschaftspark ist berechtigt, jederzeit - aus Sicherheits- und/oder aus Administrationsgründen - die Zugangsdaten zu ändern und dem Anbieter (auch für die berechtigten Anwender) die neuen Zugangsdaten per E-Mail zu übermitteln. Ausgenommen bei Gefahr in Verzug, wird Wirtschaftspark - durch entsprechende fristgerechte Handlungen - dies auf jene Weise bewerkstelligen, dass eine Unterbrechung der Servicenutzung durch den Anbieter aufgrund mangelnder aktueller Zugangsdaten weitestgehend ausgeschlossen wird.

(3) Der Anbieter bzw Anwender ist zur Geheimhaltung der Zugangsdaten verpflichtet. Der Anbiter bzw Anwender ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seines Endgerätes sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Anbieter bzw Anwender ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen iZm einem Service unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich an Wirtschaftspark zu melden. Für einen Missbrauch von Kontaktdaten und/oder Zugangsdaten ist der Anbieter verschuldensunabhängig verantwortlich, insb für alle Schadenersatzforderungen.
Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass Wirtschaftspark berechtigt ist, das jeweilige bzw auch alle Service(s) nach Entdeckung einer - auch unverschuldeten - vereinbarungswidrigen Nutzung unverzüglich einzustellen und die Vereinbarung außerordentlich aufzulösen.
Wirtschaftspark wird sich bemühen, das Service erst dann einzustellen bzw den Zugang zu diesem zu sperren, nachdem der Anbieter unter angemessener Frist per E-Mail aufgefordert wurde, den Missbrauch einzustellen bzw zu verhindern; dabei wird Wirtschaftspark auf die Sperrfolgen nach Möglichkeit hinweisen.

(4) Die Kontaktdaten sind vom Anbieter stets aktuell zu halten, insb um Wirtschaftspark eine Kontaktaufnahme iZm der Vertragserfüllung per E-Mail zu ermöglichen.

§ 4 Services und Nutzungsrechte

(1) Das Service wird von Wirtschaftspark gemäß der Vereinbarung bis zur (Teil-)Beendigung derselben erbracht. Wirtschaftspark wird das Service nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der Vereinbarung erbringen.

(2) Das Service kann technischen oder sonst bedingten Änderungen durch Wirtschaftspark unterliegen. Der Anbieter stimmt zu, dass unwesentliche Änderungen des Service (sog Updates), also dann, wenn die Kernfunktionen des Service erhalten bleiben, jederzeit von Wirtschaftspark vorgenommen werden können. Weiters stimmt der Anbieter zu, dass das Service mittels Upgrades in wesentlichen Funktionen und auch hinsichtlich des Umfangs geändert werden kann.

(3) Sofern für die Nutzung eines Service die Software Dritter für den Anbieter bzw Anwender notwendig ist (zB Browsersoftware, Schnittstellen), hat sich der Anbieter bzw Anwender selbstständig um deren Installation und Wartung sowie um die Nutzungsrechte des entsprechenden Drittanbieters zu kümmern. Der Anbieter bzw Anwender hält idZ Wirtschaftspark verschuldensunabhängig schad- und klaglos.

(4) Im Rahmen der Zurverfügungstellung des Service können Inhalte Dritter bzw. Links auf Inhalte Dritter enthalten sein (zB Gemeinde-Websites, usw.). Wirtschaftspark haftet nicht für diese Inhalte oder die technische Funktionalität der diesbezüglich zur Verfügung gestellten Schnittstellen oder Applikationen. Soweit Links zu Websites Dritter hergestellt werden, nimmt der Anbieter bzw. Anwender zur Kenntnis, dass diese von Dritten betrieben werden und Wirtschaftspark keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Seiten und auf die dort veröffentlichten Informationen hat.  

§ 5 Nutzerseitige Voraussetzungen für die Erbringung des Service

Wirtschaftspark kann keine Verantwortung dafür übernehmen, dass das Service mit der vom Anbieter bzw Nutzer eingesetzten Hard- und Software kompatibel ist. Der Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Hard- und Software den Mindestanforderungen der Services entspricht.

§ 6 Nutzbarkeit, Inhalte und Rechte daran

(1) Der Anbieter bzw Anwender ist für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der von ihm im Rahmen der Service verwendeten und bereitgestellten Inhalte allein verantwortlich. Er ist zur Datenwartung verpflichtet.

(2) Wirtschaftspark trifft - was die vom Anbieter verwendeten und bereitgestellten Inhalte betrifft - keinerlei Sorgfalts-, Schutz- oder Warnpflicht iZm der rechtmäßigen Nutzung des Service. Wirtschaftspark ist berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, die vom Anbieter bzw Nutzer im Rahmen von Services auf IT-Infrastruktur von Wirtschaftspark gespeicherten Inhalte auf ihre Richtigkeit, Rechtskonformität und Kompatibilität mit dem angebotenen Service hin zu überprüfen.

(3) Der Anbieter bzw Anwender räumt dem Gemeindeverband bzw. Biz-up ein nicht-exklusives, freies und im Rahmen der Vereinbarung unbeschränktes Nutzungsrecht für die Dauer der Vereinbarung ein, die Inhalte zu verwenden (inkl Sicherheitskopien und technischer Virtualisierungen); dies einerseits für den Zweck der ordnungsgemäßen Zurverfügungstellung der Services sowie zur Bewerbung der Inhalte auf externen analogen oder digitalen Medien (insb. soziale Medien, bei Suchmaschinen oder anderen Plattformen). Der Anbieter bzw Anwender garantiert über die entsprechenden Rechte am Inhalt zu verfügen und hält den Gemeindeverband bzw. Biz-up idZ verschuldensunabhängig schad- und klaglos.

§ 7 Besondere Pflichten des Anbieters bzw Anwenders

(1) Der Anbieter erklärt Inhalt und Umfang des Service vor dessen Inanspruchnahme genauestens geprüft zu haben und ist sich bewusst, dass er uU Aufwände udgl zu treiben hat, um das Service entsprechend nutzen zu können.

(2) Der Anbieter bzw Anwender wird iZm der Vereinbarung bzw Nutzung des Service:
(i)    nicht gegen geltendes Recht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Immaterialgüter-, Lauterkeits- und Persönlichkeitsrechte Dritte, verstoßen;
(ii)    die von ihm hochzuladenden Inhalte auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen; er hat zudem sicherzustellen, dass er keine Inhalte hochlädt, die bereits auf Myviertel veröffentlicht sind;
(iii)    jegliches Verhalten obszöner, belästigender oder sittenwidriger Art unterlassen;
(iv)    sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Pflichten einhalten;
(v)    die Pflichten iZm Zugangsdaten erfüllen;
(vi)    den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht für den unberechtigten Versand von Nachrichten zu Werbezwecken oder als Massensendung (Spamming gemäß § 107 TKG) nutzen;
(vii)    nach Abgabe einer Störungsmeldung dem Gemeindeverband und/oder Biz-up durch die Überprüfung entstandene Aufwendungen ersetzen, wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass keine Störung in der Sphäre von Wirtschaftspark vorlag;
(viii)    (auch) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Daten unbefugt zu verwenden oder zu diesem Zweck in das System oder Programm, die vom Gemeindeverband bzw Biz-up betrieben werden, einzugreifen, einzudringen oder Daten missbräuchlich abzufangen oder betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch zu begehen oder all dies zu veranlassen - auf die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen wird hingewiesen;
(ix)    keine Handlung vornehmen, die eine unzumutbare oder unverhältnismäßige Belastung oder gar Beschädigung des Systems von Gemeindeverband bzw. Biz-up oder Daten, über die der Anbieter nicht oder nicht allein verfügen darf, verursachen könnte, somit insb keine Viren, Trojaner, Würmer oder sonstige Malware auf das System von Gemeindeverband bzw. Biz-up aufspeichern, die System oder Daten beschädigen, beeinträchtigen, heimlich abfangen oder zerstören können - auf die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen wird hingewiesen;
(x)    keine Inhalte der Services entgegen der Vereinbarung vervielfältigen, nachbilden, an Dritte weiterleiten, verändern, umgestalten, öffentlich machen, oder davon abgeleitete Bearbeitungen erstellen.

(2) Der Anbieter ist sich bewusst, dass allen Nutzern von Myviertel im Falle eines Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses mit ihm ein Umzugsbonus in Höhe von € 3.000,-- (Euro dreitausend) unter der Voraussetzung zu bezahlen ist, dass der Nutzer bzw. in der Folge Arbeitnehmer während des aufrechten Arbeitsverhältnisses, und zwar längstens binnen 24 Monaten nach Dienstantritt seinen Hauptwohnsitz in das Gebiet des Gemeindesverbands Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel verlegt. Der Anbieter sagt ausdrücklich zu, jenen Nutzern, die angeben, von der beim Anbieter offenen Stelle über Myviertel erfahren zu haben, die in ein Arbeitsverhältnis mit dem Anbieter eingetreten sind und die ihren Hauptwohnsitz im zeitlichen und inhaltlichen Konnex mit dem Arbeitsverhältnis bzw. während des aufrechten Arbeitsverhältnisses, und zwar längstens binnen 24 Monaten nach Dienstantritt in das Gebiet des Gemeindesverbands Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel verlegt haben, binnen 12 Monaten nach Verlegung des Hauptwohnsitzes (Datum des Meldezettels), den Umzugsbonus (auch in Raten) auf ein vom Nutzer/Arbeitnehmer bekannt gegebenes Konto auszuzahlen. Über die steuer- und abgabenrechtliche Behandlung des Umzugsbonus haben sich der Anbieter bzw. Nutzer aus eigenem zu informieren. Der Anbieter hält Wirtschaftspark hinsichtlich Umzugsbonus vollinhaltlich schad- und klaglos.

(4) Wirtschaftspark ist berechtigt, bei Verstoß des Anbieters, des Anwenders oder jeweils zuzurechnender Dritter gegen die Vereinbarung, etwa auch bei wiederholter Unterlassung der Datenwartung, den Zugang zum Service zu sperren oder einzelne Inhalte, die von diesem hochgeladen wurden, von Myviertel zu entfernen. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß dauerhaft beseitigt bzw die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung sichergestellt ist.

(5)    Der Anbieter ist verpflichtet, infolge des Risikos des Datenverlusts und/oder der Nichtverfügbarkeit des Service regelmäßig, jedoch zumindest wöchentlich, Sicherheitskopien der unter Heranziehung des Service verarbeiteten Daten anzufertigen oder anfertigen zu lassen, um seiner Schadenminderungspflicht zu entsprechen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit ist eine Haftung von Biz-up für daraus resultierende Schäden des Anbieters ausgeschlossen.

§ 8 Gegenleistung

Der Service wird gegen Leistung eines jährlichen Beitrags in folgender Höhe erbracht, wobei dieser indexiert ist (siehe unten):
Unternehmen bis 20 MA    -     € 500,--
Unternehmen bis 50 MA     -     € 1.000,-
Unternehmen bis 150 MA     -     € 1.500,-
Unternehmen bis 250 MA     -     € 2.000,-
Unternehmen ab 250 MA     -     € 3.500,-
(Stand zum 1.1.2024)
Bei der Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter werden Partner- und verbundene Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, ABl. L 124 vom 20. Mai 2003 mitberücksichtigt.
Der Beitrag gilt für ein Kalenderjahr (01.01. – 31.12.). Erfolgt die Registrierung bis zum 30.6. eines Kalenderjahres, fällt der gesamte Beitrag an, danach die Hälfte desselben. Bei Registrierung ab 1.11. entfällt für das Jahr der Registrierung der Beitrag vollständig.  
Der Beitrag erhöht oder vermindert sich jährlich zum 01.01. um den Prozentsatz, der den Veränderungen des von Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder eines an seine Stelle tretenden Index entspricht. Für die jährliche Berechnung wird jene Indexzahl herangezogen, die jeweils 3 Monate vor dem vereinbarten Anpassungszeitpunkt Gültigkeit hat. Als erste Ausgangsgröße dient die für den Monat und das Jahr der Registrierung errechnete Indexzahl, danach jene Indexzahl, auf die hin die Anpassung zuletzt berechnet worden ist. Die erste Indexierung findet zum 01.01. des auf die Registrierung folgenden Jahres statt. (z.B. Registrierung November 2023 – erste Anpassung mit 01.01.2024: Indexzahl Dezember 2023 minus Indexzahl November 2023). Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
Der Beitrag ist erstmalig nach Registrierung und danach jeweils zum 28.2. eines jeden Kalenderjahres fällig. Er ist binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung zur Einzahlung zu bringen. Der Beitrag wird vom Gemeindeverband für Initiativen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts Oberes Mühlviertel für Arbeits- und Fachkräfte verwendet werden.
Sollte der Beitrag trotz einmaliger Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet werden, behält Wirtschaftspark es sich vor, den Account zu sperren.

§ 9 Rechte & Verfügbarkeit des Services

(1) Sämtliche (Immaterialgüter-)Rechte am Service stehen Biz-up bzw. dem Gemeindeverband zu, es wird dem Anbieter bzw Anwender kein nicht in der Vereinbarung explizit angeführtes weitergehendes (Nutzungs-)Recht am bzw iZm dem Service eingeräumt.

(2) Dem Anbieter bzw Anwender ist es - soweit in der Vereinbarung nicht anders festgelegt - insb nicht gestattet, hinsichtlich auch nur einzelner Elemente ohne schriftliche Zustimmung von Biz-up und Gemeindeverband
(i)    das Service zu relizensieren, zu veröffentlichen, zu vermieten, zu verleasen, es über Netzwerke oder sonst wie online anderen zugänglich zu machen, es im Rahmen eines Timesharing zur Verfügung zu stellen oder Subscription Services für die Services anzubieten;
(ii)    die Vereinbarung auf eine andere Person zu übertragen.

(3) Wirtschaftspark stellt dem Anbieter bzw Anwender das in der Vereinbarung festgelegte Service ausschließlich zu den dort festgelegten Funktionalitäten bereit.

(4) Wirtschaftspark garantiert keine bestimmte Verfügbarkeit des Service. Ein gänzlich fehlerfreies oder unterbrechungsfreies System kann nämlich schon aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, weswegen von Wirtschaftspark keine bestimmte Verfügbarkeit zugesichert wird.

§ 10 Leistungsstörung und Schadenersatz

(1) Weder Biz-up noch der Gemeindeverband kann Verantwortung dafür übernehmen, dass das Service jederzeit fehlerfrei und ohne Unterbrechungen voll funktionsfähig ist. Es werden daher weder von Biz-up noch vom Gemeindeverband hinsichtlich des Service irgendwelche Gewährleistungen, Garantien und/oder Erfolgsrisikoübernahmen gegeben, insbesondere nicht in Bezug auf eine besondere Eignung der Services für einen bestimmten Zweck. Der Ordnung halber wird festgehalten, dass weder Biz-up noch der Gemeindeverband irgendeine Verantwortung für Umstände in der Sphäre des Anbieters übernehmen kann, wie insb dessen Hardware, Software und Internetverbindung.

(2) Biz-up und/oder der Gemeindeverband haftet/n, sofern nicht zwingendes Gesetzesrecht dem entgegensteht, ausschließlich für die von Biz-up und/oder der Gemeindeverband sowie Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, wobei der Anbieter bzw Anwender das Verschulden von Biz-up und/oder der Gemeindeverband zu beweisen hat. Die Beschränkung gilt nicht für die Haftung von Biz-up und/oder dem Gemeindeverband nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schutzrechtsverletzungen, die Biz-up und/oder der Gemeindeverband oder Erfüllungsgehilfen jeweils zu vertreten haben. Die Haftung von Biz-up und/oder dem Gemeindeverband für vertragsuntypische Schäden, Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen und reine Vermögensschäden, ist - außer bei Vorsatz - ausgeschlossen. Ansprüche des Anbieters bzw Anwenders verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

(3) Soweit nicht Biz-up bzw. der Gemeindeverband im Rahmen des Service ausdrücklich die Datensicherung übernimmt, hat dafür der Anbieter bzw Anwender zu sorgen und haftet Biz-up bzw. der Gemeindeverband - außer bei krass grobem Verschulden - nicht für Datenverlust. Andernfalls haftet Biz-up bzw. der Gemeindeverband unter Anwendung obiger Regelungen ausschließlich für denjenigen notwendigen Aufwand, der für die kostengünstigste Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Den Anbieter bzw Anwender trifft in allen Fällen die Beweislast und eine umfassende Schadensminderungspflicht.

(4) Der Anbieter bzw der Anwender (und der Anbieter unter Zurechnung dessen Handelns zur ungeteilten Hand mit ihm) haftet für sämtliche Biz-up bzw. dem Gemeindeverband verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes explizit vereinbart wurde.

§ 11 Verantwortlichkeit für Ansprüche Dritter

(1) Zwischen Biz-up und Myviertel-Nutzern kommt kein Vertrag zustande, der über die Bereitstellung der Plattform Myviertel hinausgeht.

(2) Behaupten Dritte Ansprüche, die den Anbieter hindern bzw behindern, das Service vertragsgemäß zu nutzen, hat der Anbieter davon Biz-up unverzüglich umfassend zu informieren.

(3) Der Anbieter bzw der Nutzer (und der Anbieter unter Zurechnung dessen Handelns zur ungeteilten Hand mit ihm) hält Biz-up iZm allen verursachten Schäden aus einer durch Anbieter bzw Nutzer iZm dem Service verursachten Verletzung von Rechten Dritter, insb Immaterialgüter-, Lauterkeits- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, einschließlich der von Biz-up notwendig und angemessen aufgewendeten Vertretungskosten, verschuldensunabhängig schad- und klaglos.

§ 12 Laufzeit der Vereinbarung

(1) Die Vereinbarung beginnt mit der Registrierung und läuft auf unbestimmte Zeit, bis die Vereinbarung beendet wird.

(2) Die Parteien sind berechtigt, die Vereinbarung hinsichtlich aller oder einzelner Services ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu jedem Kalenderjahresende zu kündigen.

(3) Biz-up bzw. der Gemeindeverband ist zur sofortigen Auflösung der Vereinbarung hinsichtlich aller oder auch einzelner Services oder der sofortigen Einstellung oder Zugangssperrung aus wichtigem Grund insb dann berechtigt, wenn
(i)    Biz-up und/oder der Gemeindeverband behördlich zur Einstellung des Service verpflichtet wird;
(ii)    der Anbieter falsche Anbieterdaten angegeben hat oder der Zugang zum Service auf andere Weise erschlichen wurde;
(iii)    die Zugangsdaten unberechtigt weitergegeben und/oder ein Service vereinbarungswidrig genutzt wird;
(iv)    der Anbieter eine sonstige wesentliche Bestimmung der Vereinbarung einschließlich dieser Nutzungsbedingungen nicht einhält und trotz Aufforderung zur Abstellung des vertragsbrüchigen Verhaltens bzw Zustands binnen einer Nachfrist von sieben Kalendertagen dem nicht nachkommt;

§ 13 Datenherausgabe und Folgen der Vertragsbeendigung

(1) Mit Beendigung der Vereinbarung bzw Teilen davon sperrt Biz-up bzw. der Gemeindeverband den Zugang zu allen Services.

(2) Wirtschaftspark wird einzelne Inhalte (Inserate) für drei Monate anzeigen und darüber hinaus bis drei Monate nach Beendigung des Service alle Inhalte des Anbieters bzw Anwenders bereithalten, um das Anfertigen einer Kopie durch den Anbieter zu ermöglichen. Nach Ablauf der dreimonatigen Frist nach Beendigung wird Wirtschaftspark die Inhalte unwiederbringlich löschen.

(3) Gegen gesonderte Bestellung schriftlich oder über den Account und gegen Vergütung wird Wirtschaftspark dem Anbieter oder einem vom Anbieter benannten Dritten sämtliche Inhalte auf vereinbartem Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung zur Verfügung stellen.

§ 14 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Biz-up/Gemeindeverband unterliegt in seiner Gesamtheit österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich für 4020 Linz zuständige Gericht.

(2) Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung einschließlich dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für einen solchen Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.