Kontrast

Allgemeine Nutzungsbedingungen

für myviertel.at

I. Gültigkeit der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

Myviertel.at ist ein Service der Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH, Hafenstraße 47-51, 4020 Linz FN 89326m („Biz-up“) und des Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel, Marktgemeindeamt St. Martin i. M., Markt 2, 4113 St. Martin i. M. („Gemeindeverband“), der bis 31.12.2025 gemeinsam betrieben wird und ab 01.01.2026 vom Gemeindeverband allein betrieben werden soll. Dabei handelt es sich um eine Standort- und Jobdatenbank für die Vermittlung von Liegenschaften und Arbeitsplätzen bzw. -kräften im Oberen Mühlviertel. In diesen Nutzungsbedingungen werden alle Leistungen im Zusammenhang mit der Platform-as-a-Service-Vereinbarung für den Anbieter beschrieben. In weiterer Folge werden zur besseren Lesbarkeit Biz-up und Gemeindeverband gemeinsam als „Wirtschaftspark“ bezeichnet. Ab 01.01.2026 ist unter „Wirtschaftspark“ der Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel gemeint. Der Anbieter stimmt insofern bereits jetzt einem Wechsel des Vertragspartners insofern zu, als ab 01.01.2026 sein alleiniger Vertragspartner der Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel sein wird.

II. Nutzung von Myviertel

Für die Nutzung von Myviertel ist keine Registrierung des Besuchers erforderlich. Sofern zwischen Wirtschaftspark und dem Besucher nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Nutzung der Myviertel – Datenbank kostenlos. Insoweit über die bloße Darstellung von Inhalten hinaus Serviceleistungen durch Biz-up und/oder den Gemeindeverband erbracht werden, erfolgt dies kostenlos und ohne Rechtsanspruch des Besuchers.

Biz-up bzw. der Gemeindeverband behält sich das Recht vor, den Service – ohne Setzung einer Nachfrist – einzustellen und die Verwendung von Myviertel durch den Besucher zu untersagen.

III. Rechte und Pflichten des Besuchers

Wirtschaftspark stellt, sofern nichts anderes vereinbart wird, ausschließlich die Myviertel– Datenbank zur Verfügung. Die zur Nutzung dieser Myviertel–Datenbank notwendigen technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen, wie ein geeignetes Endgerät oder eine ständige Internetverbindung, hat der Besucher zu schaffen.  
Wirtschaftspark behält sich das Recht vor, die Myviertel– Datenbank jederzeit zu modifizieren oder zu verbessern. Dadurch können optische, technische, inhaltliche oder sonstige Veränderungen entstehen. Ein Anspruch auf Verbesserung oder Modifikation besteht für Besucher nicht.
Der Besucher verpflichtet sich, die Myviertel– Datenbank nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen. Der Besucher hat sich bei der Nutzung der Myviertel – Datenbank an das geltende Recht zu halten, insbesondere niemanden zu belästigen oder zu beleidigen, keine Drohungen oder gewalthaltigen Äußerungen auszusprechen oder diskriminierende und rassistische Kommentare zu verfassen. Es ist untersagt, urheberrechtlich geschützte Down- oder Uploads zu tätigen oder Spam zu versenden.
Die Besucher halten Biz-up bzw. den Gemeindeverband und sämtliche ihrer Erfüllungsgehilfen hinsichtlich aller nachteiligen Folgen klag- und schadlos, die aufgrund einer rechtswidrigen, missbräuchlichen oder sonst pflichtwidrigen Verwendung der Myviertel– Datenbank und der damit verbundenen Leistungen entstanden sind.
Erfasst sind insbesondere auch Schäden, die sich aus der unrichtigen Angabe von Daten und Fakten ergeben, oder aus der Verletzung personenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher, telekommunikationsrechtlicher oder sonstiger Normen durch die Besucher.

IV. Urheberrechte & Inhalte Dritter

Von Wirtschaftspark zur Verfügung gestellte oder elektronisch zugänglich gemachte Dokumente, wie insbesondere Bilder, Analysen, Konzepte, Muster und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Wirtschaftsparks oder des jeweiligen Urhebers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung durch den Besucher, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsparks oder des Urhebers.
Wirtschaftspark behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberrechte, am gesamten Inhalt der Website und Myviertel– Datenbank, insbesondere an Marken, Logos, Texten, Grafiken, Fotografien, Layout und Musik, vor. Soweit die Nutzung nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, bedarf jede darüber hinausgehende Nutzung von Inhalten der Myviertel– Datenbank, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsparks.

V. Haftung

In der Myviertel-Datenbank können Inhalte Dritter bzw. Links auf Inhalte Dritter enthalten sein. Wirtschaftspark haftet nicht für diese Inhalte oder die technische Funktionalität der diesbezüglich zur Verfügung gestellten Schnittstellen oder Applikationen. Soweit Links zu Websites Dritter hergestellt werden, nimmt der Besucher zur Kenntnis, dass diese von Dritten betrieben werden und Wirtschaftspark keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Seiten und auf die dort veröffentlichten Informationen hat.
Wirtschaftspark übernimmt keine Haftung für die Eignung der Myviertel– Datenbank für den vom Besucher beabsichtigten Zweck. Störungen des Services aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, sind vom Wirtschaftspark nicht zu vertreten. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere alle Einwirkungen deren Verhütung oder Abwendung außerhalb des Einflussvermögens des Wirtschaftsparks liegen.
Zum Schadenersatz sind Biz-up bzw. der Gemeindeverband in allen in Betracht kommenden Fällen soweit gesetzlich zulässig nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haften Biz-up bzw. der Gemeindeverband ausschließlich für Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden haften Biz-up bzw. der Gemeindeverband keinesfalls. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Besuchers von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen 3 Jahren ab dem Schadenseintritt. Ein etwaiges Verschulden hat der Besucher zu beweisen.